Die Evaluation ist abgeschlossen und vom Deutschen Pflegerat (DPR) für gut befunden: Der elektronische Pflegebericht (ePflegebericht) hat überzeugt, dies teilte der DPR jüngst mit. Bei der Evaluation haben Mitarbeiter der Uni Osnabrück den ePflegebericht mit 114 Überleitungsbögen aus deutschen Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten abgeglichen. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie mit realen Verlegungen wurde erprobt, ob Pflegeüberleitungs-Berichte mit Struktur und Inhalten des ePflegeberichts technisch und organisatorisch machbar und für die Pflegenden und Pflegebedürftigen von Nutzen sind.
Ergebnis: Die in den Überleitungsbögen dargestellten pflegerischen Inhalte sind im ePflegebericht abbildbar.
Für den ePflegebericht hatte der DPR die Schirmherrschaft übernommen.
„Krankenhäuser, ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und Pflegedienste können künftig erstmalig den gleichen Pflegebericht nutzen. Über die Sektorengrenzen könnte damit der Informationsfluss nahtlos wesentlich verbessert werden. Nicht zuletzt in einer erfolgreichen Machbarkeitsstudie hat der ePflegebericht seinen Nutzen bewiesen“, betont Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR.
Die Möglichkeit, auf elektronischem Weg die benötigten Informationen synchron, eventuell noch vor Eintreffen des pflegebedürftigen Menschen in die Zieleinrichtung zu übermitteln, verschaffe dem elektronischen Pflegebericht einen weiteren Vorteil gegenüber bisherigen papierbasierten Überleitungsbögen. Gerade in Zeiten von Corona sei dies ein besonders wichtiger Aspekt. „Die Dringlichkeit der Nutzung des ePflegeberichts wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass an COVID-19 erkrankte Personen in allen Phasen ihrer Erkrankung von Pflegenden betreut werden und dieser Berufsgruppe traditionell eine Rolle als Informationsdrehscheibe auch für andere Berufsgruppen zukommt“, sagt sie.
Elektronischer Pflegebericht übertrifft Qualität der Überleitungsbögen
Es habe sich gezeigt, dass die mithilfe des ePflegeberichts übermittelten pflegerischen Informationen diejenigen in herkömmlichen Überleitungsbögen an Quantität und Relevanz überträfen, erläutert Maier. „Da der ePflegebericht zudem auf einer einheitlichen am Pflegeprozess orientierten Struktur aufbaut, ist die Erfassbarkeit der Daten unmittelbar gegeben. Er ist für alle in der professionellen Pflege Tätigen nutzbar. Das ist ein enormer Vorteil,“ betont sie.
Von der für Deutschland maßgeblichen Standardisierungsorganisation HL7 seien inzwischen Implementierungsleitfäden entwickelt und abgestimmt worden. Damit sei der Weg frei für eine Nutzung innerhalb der im Gesundheitsbereich zu errichtenden Telematik-Infrastruktur.
Hintergrund
Der ePflegebericht wurde von der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück erarbeitet. Das GKV- Versorgungsstrukturgesetz hat das Entlassungsmanagement als einen Teil der Krankenhausbehandlung definiert. Die Krankenhäuser sind dabei aufgefordert, einen nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung in eine stationäre oder ambulante Rehabilitation oder Pflege aufzubauen.