Landesgesundheitsamt gibt Pflegeeinrichtungen Tipps zu COVID-19
Die Sorge vor dem Coronavirus nimmt deutlich zu. Täglich steigende Infektionszahlen beunruhigen die Menschen. Heimbetreiber müssen besonders überlegt agieren – zum Schutz der Bewohner, die aufgrund ihres Alters und möglicher Vorerkrankung zur Hochrisikogruppe gehören, und der Mitarbeiter.
Damit Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste sich entsprechend auf die Situation einstellen können, hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) eine Empfehlung zu COVID-19 herausgegeben – denn: Für ältere Menschen mit Vorerkrankungen ist das Virus besonders gefährlich.
Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.
Krisenstab gründen für Präventionsmaßnahmen
Das NLGA empfiehlt in den Einrichtungen eine Kriseninterventionsgruppe zu organisieren, die aus Personen mit hygienischem Sachverstand (beispielsweise Hygienebeauftragte) und Entscheidungsträgern wie PDL und Heimleitung zusammengesetzt ist, die die jeweilige Sachlage vor Ort einschätzen und eine Gefährdungsbeurteilung und eine sachgerechte Ableitung von Interventionsmaßnahmen vornehmen kann. Eine Unterweisung des Personals explizit zu diesem Thema wird ebenfalls empfohlen.
Handhygiene und Nies-Etikette am wichtigsten
„Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstandhalten etwa ein bis zwei Meter auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus“, heißt es in dem Papier. Auch Besucher sollten sich entsprechend an diese Regeln halten und „unnötige Besuche“ eingrenzen.
Beim Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus sollte gemeinsam mit dem behandelnden Arzt eine stationäre Behandlung überlegt werden. Verbleibt ein Erkrankter in einem Alten- und Pflegeheim sollte er in einem gut zu lüftenden Einzelzimmer mit eigener Nasszelle versorgt werden. Erkrankte sollten nicht an Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen.
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Mehr InformationenAufgrund von Lieferengpässen: Sparsamer Umgang mit Schutzausrüstung
„Die indikationsgerechte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) durch das Personal bei der Versorgung Erkrankter ist grundsätzlich weiterhin einzuhalten (Schutzkittel, Einmalhandschuhe, direkt anliegender mehrlagiger Mund-Nasen-Schutz sowie gegebenenfalls FFP2-Maske und Schutzbrille). Es bestehen allerdings bereits Lieferengpässe von Mund-Nasen-Schutz- (OP-Masken) und Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3). Deshalb ist ein umsichtiger und ressourcenschonender Einsatz der vorhandenen Schutzausrüstung im pflegerischen Alltag dringend zu empfehlen.“
Der folgende Zehn-Punkte-Plan hilft Ihnen, schnell und einfach Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Zehn-Punkte-Plan für Pflegeeinrichtungen
1. Krisenstab einrichten
Sie sollten einen Krisenstab bestehend aus Hygienebeauftragtem, PDL und Heimleitung bilden. Dieser Krisenstab muss jeweils die aktuelle Lage beurteilen und angemessene Maßnahmen planen – beispielsweise Schulungen der Mitarbeiter, Umgang mit Gemeinschaftsveranstaltungen, Hinweise für Besucher. Hier geht es zur Checkliste des RKI.
2. Hygienerichtlinien erstellen und kommunizieren
Für Mitarbeiter und Besucher sollten Hygienerichtlinien erstellt werden. Diese müssen kommuniziert und bestenfalls ausgehängt werden. Hier finden Sie einen Hygieneplan zum Download. Hände-Desinfektionsmittel und Einmaltaschentücher sollten in allen Bereichen, auch den Wohnbereichen der Bewohner, bereitgestellt werden.
3. Mitarbeiterverfügbarkeit gewährleisten
Sie sollten versuchen, in die Interaktion mit Ihren Mitarbeitern zu gelangen und kreative Lösungen beispielsweise bei Kita- und Schulschließungen zu finden. Welche Bedürfnisse müssen erfüllt werden, um die Mitarbeiterverfügbarkeit zu gewährleisten? Gegebenenfalls können Sie über Kooperationen mit anderen Einrichtungen Lösungen finden.
4. Besuchsregelungen festlegen bzw. Betretungsverbot durchsetzen
Die Bundesländer verhängen bereits teilweise Betretungsverbote für Pflegeeinrichtungen. Dieses gilt nicht für Ärzte sowie für „zur Pflege bestimmte Personen“. Häufig sind unter Einhaltung von Hygieneregeln auch Ausnahmen für Seelsorger und Pastoren, Notare, Bestatter und Handwerker möglich. Für alle Bundesländer gleich ist, dass Besuche generell auf ein Minimum beschränkt sein müssen.
5. Kranke Mitarbeiter krank sein lassen
Erkrankte Mitarbeiter mit Atemwegserkrankungen sollten nicht zur Arbeit kommen, sondern Zuhause bleiben. Hinweise zur Prävention und zum Management von Erkrankungen in Altenheimen des RKI.
Bei gesunden Angestellten kann darüber nachgedacht werden, ob Homeoffice möglich ist. Beispielsweise können Verwaltungsmitarbeiter oder Führungskräfte häufig von zu Hause aus arbeiten.
6. Umgang mit Infizierten
Erkrankte Bewohner und infizierte Kunden von Pflegediensten sind umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Kontaktdaten des zuständigen Gesundheitsamtes müssen im Pflegedienst und im Heim zentral hinterlegt und für alle Mitarbeiter zugänglich sein. Sie sollten einen Verantwortlichen – auch einen Vertreter für diesen – benennen, der dem Gesundheitsamt als Ansprechpartner mitgeteilt wird und die erforderlichen und angeordneten Maßnahmen einleitet. Sofort ist eine Isolation zu empfehlen.
7. Pflegedienste: Nicht lebensnotwendige Touren absagen
Pflegedienste stehen in Sachen Hygiene und Verschleppung von Keimen vor einer besonderen Herausforderung. Daher sollten bei einer Infektion im Kundenkreis oder unter den Mitarbeitern alle Touren abgesagt werden, die nicht lebensnotwendig sind. Hauswirtschaft und Betreuung müssen idR. nicht stattfinden. Auch können pflegende Angehörige beispielsweise vorübergehend mehr Aufgaben übernehmen. Ist dies nicht möglich, muss die Versorgung selbstverständlich aufrecht erhalten werden.
8. Pflegedienste: Im Vorfeld Kontakte knüpfen
Sollte ein Pflegedienst die Versorgung seiner Kunden wegen des Ausfalls seiner Mitarbeiter nicht mehr gewährleisten können, sollte im Vorfeld Kontakt zu benachbarten Pflegediensten oder Rettungsdiensten bzw. THW hergestellt werden. Es ist zu prüfen, ob diese die Versorgung unterstützen können. Hier finden Sie die Informationen des RKI zum ambulanten Management bei Covid-19 Verdachtsfällen.
9. Die Einrichtung ist Schutz für die Bewohner
Angehörige sollten Bewohner der Pflegeeinrichtung derzeit nicht nach Hause holen. Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass Bewohner Ihrer Einrichtung, das Gebäude bzw. das Außengelände nicht verlassen. Von selbständigen Einkäufen und regem Kontakt zu externen Personen sollten Sie, soweit es geht, die Bewohner abhalten.
10. Mehr Aufnahmen nach Krankenhausaufenthalten
Richten Sie sich darauf ein, dass zahlreiche Patienten aus den Krankenhäusern in den kommenden Wochen in Pflegeheimen und von ambulanten Pflegediensten versorgt werden müssen. Halten Sie dafür, wenn möglich, Kapazitäten frei.
Besteht bei einem Mitarbeiter der Verdacht einer Infektion, sollte dieser sich unter telefonischer Vorankündigung an den Hausarzt wenden.
Für die gesamte Gesellschaft ist die durch das Coronavirus verursachte Situation eine unbekannte. In unseren eigenen Einrichtungen folgen wir eng den Vorgaben und Empfehlungen der Politik sowie renommierten Experten und setzen die Maßnahmen nach allen Möglichkeiten um.