In den nächsten Tagen bekommt Ihre Einrichtung Post von der Datenauswertungsstelle (DAS) – falls nicht bereits geschehen. Warum Sie den Brief der DAS lesen sollten und weitere Infos in diesem Beitrag.
Ab dem 15. Juli 2019 um genau 12:00 Uhr können Sie im Webportal www.das-pflege.de Ihren individuellen Stichtag für die zukünftigen Übermittlungen Ihrer Bewohnerdaten an die DAS festlegen. Diese Wahl ist unveränderlich und ab dem 1. Juli 2020 relevant. Alle weiteren Daten berechnen sich ausgehend von dem gewählten Stichtag.
Beispiel: Wählen Sie als Stichtag den 1. September aus, dann sind Ihre einrichtungsindividuellen Stichtage für die halbjährliche Datenübermittlung zukünftig jeweils der 1. September und der 1. März.
Weitere Fristen, abhängig vom Stichtag Ihrer Wahl
Alle weiteren Fristen sind abhängig vom Stichtag Ihrer Wahl. Das nachfolgende Schaubild zeigt Ihnen die Zusammenhänge.
Die halbjährlich zu übermittelnden 98 Variablen je Bewohner beziehen sich immer auf die letzten 6 Monate (= der Erhebungszeitraum). Ab dem ausgewählten Stichtag haben Sie 14 Tage Zeit, die Daten zu erfassen und zu übermitteln. Es folgt ein erster Auswertungszeitraum der DAS, nach dem Sie gegebenenfalls Korrekturen durchzuführen haben, die ebenfalls wieder ausgewertet werden.
Nachdem Ihnen die Qualitätsindikatoren Ihrer Einrichtung mitgeteilt worden sind, haben Sie 7 Tage Zeit eine Kommentierung abzugeben. Diese Kommentierung darf maximal 3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen, keine unsachlichen oder verunglimpfenden Inhalte enthalten und wird anschließend bei der Veröffentlichung der Ergebnisse an gut sichtbarer Stelle ausgewiesen. Dadurch wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, auf beispielsweise ausgewiesene Mängel oder Anmerkungen der DAS zu reagieren.
Erprobungszeitraum
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. Juni 2020 ist jede Einrichtung verpflichtet, einmal die erforderlichen Daten zur Ermittlung der Qualitätsindikatoren an die DAS zu übermitteln. Das Ergebnis dieser „Probe“ wird nicht veröffentlicht, sondern nur der Einrichtung zur Verfügung gestellt. Der Zeitpunkt hierfür ist unabhängig vom Stichtag von der Einrichtung frei wählbar.
Downloads / Quellen:
- Arbeitshilfe zur Datenauswertungsstelle vom bpa
- Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege – QDVS
In der nächsten Mail erfahren Sie, wie leicht Ihnen CareCloud die halbjährliche Übermittlung der 98 Variablen je Bewohner an die DAS macht.
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