MD-Prüfung von Pflegeheimen – Verlängerung des Prüfrhythmus gemäß § 3

Die regelmäßigen MD-Prüfungen (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Qualität in Pflegeheimen. Diese Prüfungen garantieren, dass die Pflegeeinrichtungen die erforderlichen Qualitätsstandards einhalten und die Bewohner bestmöglich versorgt werden. Für vollstationäre Langzeitpflegeeinrichtungen gibt es jedoch Möglichkeiten, den Prüfrhythmus zu verlängern, sofern bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sind. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die Änderungen des Prüfrhythmus gemäß § 3 und erklärt, wie Pflegeeinrichtungen von einer Verlängerung profitieren können.

Sie wollen mehr über die MD-Prüfung wissen, dann bitte hier weitere Informationen abholen.

Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen

Laut § 114 Absatz 2 Satz 1 SGB XI finden die Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen der vollstationären Langzeitpflege in der Regel einmal jährlich statt. Ziel ist es, die Einhaltung der Qualitätsstandards zu überprüfen und eventuelle Mängel frühzeitig zu erkennen. Ab dem 1. Januar 2023 wurde jedoch die Möglichkeit eingeführt, den Abstand zwischen den Regelprüfungen auf bis zu zwei Jahre zu verlängern, sofern das Pflegeheim ein hohes Qualitätsniveau sicherstellt.

Diese Richtlinien wurden vom Medizinischen Dienst Bund unter fachlicher Beteiligung der Medizinischen Dienste, im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und unter Beteiligung des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. nach § 114c Absatz 1 SGB XI i.V.m. § 53d Absatz 3 Nummer 5 SGB XI und § 283 Absatz 3 SGB V am 21. August 2024 erlassen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinien am 18. September 2024 genehmigt.

Voraussetzungen für die Verlängerung auf zwei Jahre

Pflegeheime können eine Verlängerung des Prüfrhythmus auf zwei Jahre erreichen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  1. Indikatorenerhebungen:
    • Die Pflegeeinrichtung muss die Indikatorenerhebungen regelmäßig durchführen und die Daten an die Datenauswertungsstelle übermitteln.
    • Die übermittelten Daten müssen vollständig, plausibel und statistisch valide sein.
    • Diese Daten müssen veröffentlicht und bei mindestens 80 % der Qualitätsindikatoren leicht über dem Durchschnitt liegen. Bei höchstens 20 % der Indikatoren dürfen die Ergebnisse nur geringfügig unter dem Durchschnitt liegen, aber keinesfalls weit darunter.
  2. Qualitätsprüfungsergebnisse:
    • Im Rahmen der Qualitätsprüfung darf es bei weniger als drei Personen im Erhebungsreport zu Abweichungen kommen.
    • Kritische Bereiche dürfen sich nur bei weniger als vier Plausibilitätsfragen zeigen.
    • Es dürfen höchstens 20 % der bewerteten Qualitätsaspekte moderate Defizite aufweisen, während erhebliche oder schwerwiegende Defizite bei keinem Aspekt auftreten dürfen.

Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass nur Pflegeheime mit dauerhaft hohem Qualitätsniveau von der Verlängerung des Prüfrhythmus profitieren.

 

Verfahren und Ausnahmen

Die Landesverbände der Pflegekassen prüfen jährlich, ob eine Pflegeeinrichtung die Anforderungen für eine Verlängerung des Prüfrhythmus erfüllt. Sie sind dabei an Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund gebunden, die weitere Details zur Durchführung festlegen. In besonderen Fällen können die Landesverbände trotz Erfüllung der Kriterien eine Regelprüfung in Auftrag geben, wenn ein Qualitätsaspekt ein Defizit mit negativen Folgen für einen Bewohner aufweist.

Anlass- und Wiederholungsprüfungen können unabhängig vom regulären Prüfrhythmus jederzeit stattfinden. Dies stellt sicher, dass bei konkretem Anlass oder nach Auftreten von Qualitätsproblemen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden können.

Fazit

Die Verlängerung des Prüfrhythmus auf zwei Jahre bietet Pflegeheimen mit hoher Qualität die Möglichkeit, sich seltener Prüfungen zu unterziehen, was eine Entlastung darstellen kann. Diese Regelung soll Einrichtungen belohnen, die kontinuierlich gute Pflege leisten und hohe Qualitätsstandards erfüllen. Gleichzeitig bleibt die Flexibilität erhalten, bei Bedarf auch außerhalb des regulären Rhythmus Prüfungen durchzuführen, um die Sicherheit und das Wohl der Bewohner zu gewährleisten.

Weitere Informationen unter: https://www.medizinischerdienst.de/aktuelles-presse/meldungen/artikel/richtlinien-zur-verlaengerung-des-pruefrhythmus-in-vollstationaeren-pflegeeinrichtungen-ueberarbeitet